Mit der flächendeckenden Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge möchte der Landesgesetzgeber in Rheinland-Pfalz soziale Härten, die bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen im bisherigen System schnell entstehen konnten, verhindern. Im System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge werden künftig alle Verkehrsanlagen innerhalb eines Abrechnungsgebietes zu einer einzigen Verkehrsanlage "verschmolzen". Wird nun ein Teil dieser verschmolzenen Verkehrsanlage ausgebaut, gelten alle Grundstücke im Abrechnungsgebiet als Anliegergrundstücke und werden dementsprechend zu Ausbaubeiträgen herangezogen. Dadurch verteilen sich die Kosten der Ausbaumaßnahme auf viel mehr Schultern - der Beitrag jedes Einzelnen sinkt dementsprechend. Wie der Name schon sagt, ist es aber im wkB-System so, dass zukünftig öfter Ausbaubeiträge zu zahlen sind.
Schwierige Entscheidungsfindung im Rat
Der Ortsgemeinderat hat sich die Einführung der wkB alles andere als leicht gemacht. Die Verpflichtung zur Einführung der wkB wurde und wird im Rat sehr kritisch gesehen. Die nun verabschiedete Satzung wurde im Vorfeld basierend auf der Beratung eines darauf spezialisierten Anwaltsbüros erarbeitet und geprüft. Auch die Unterteilung des Gemeindegebietes in die zwei Abrechnungsgebiete "Zentrum" und "Auf der Hütte" basiert auf der rechtlichen Einschätzung des beratenden Anwaltsbüros. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen, die Satzungen im Wortlaut sowie die Begründung der Abrechnungsgebiete und Ansprechpartner der Verwaltung bei weitergehenden Fragen.